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Abkehrwille

Der Abkehrwille des Arbeitnehmers, also die Absicht des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis demnächst zu beenden, um sich selbständig zu machen oder eine andere Arbeitsstelle anzutreten, kann zur Verwirkung des allgemeinen Kündigungsschutzes führen.

Der Abkehrwille des Arbeitnehmers ist in der Regel kein Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber.