Arbeitspapiere
Der Arbeitnehmer hat spätestens bei Arbeitsaufnahme seinem Arbeitgeber die Arbeitspapiere vorzulegen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht nach, so kann eine ordentliche, unter Umständen sogar eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

