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Arbeitsrecht

Das Kündigungsschutzrecht ist nur ein Teilbereich des Arbeitsrechtes. Es behandelt vor allem nur die Probleme und Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsrechtliche Streitpunkte ergeben sich aber zu allen Zeitpunkten eines Arbeitsverhältnisses und beginnen nicht selten bereits bei dessen Begründung im Bewerbungsverfahren.
Schon hier bieten sich vielfältige Problemstellungen. So kommt es regelmäßig zum Streit über die Zulässigkeit unangenehmer Fragen und ein "Recht zur Lüge" des Bewerbers. Welche junge Frau möchte bsw. schon im Bewerbungsgespräch mit Ihrem potenziellen Arbeitgeber die aktuelle Familienplanung erörtern?

Aber auch im Fortgang des Arbeitsverhätnisses treten regelmäßig Fragen auf zu

  • noch ausstehenden Gehaltsansprüchen,
  • dem Umfang des Urlaubsanspruchs,
  • einem Anspruch auf Weihnachtsgeld,
  • der Zulässigkeit von Mehrarbeit,
  • der Höhe und Art von Überstundenvergütungen,
  • dem Umfang des Weisungsrechtes des Arbeitgebers,
  • Streitigkeiten des Betriebsrates mit den Arbeitgebern, 
  • Streitigkeiten von Mitarbeitern untereinander usw.

In allen diesen und anderen Bereichen des Arbeitsrechtes steht Ihnen Rechtsanwalt Hoffmann ebenfalls umfassend zur Verfügung.