home
 
 
 
Home

Arbeitsunfähigkeit

Eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit ist kein Grund für eine Kündigung. Der Arbeitgeber kann eine Erkrankung des Arbeitnehmers also nicht zum Anlass nehmen, seinen Mitarbeiter zu kündigen:

Aber:

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, ist er aufgrund der gegenüber dem Arbeitgeber bestehenden Treuepflicht gehalten, während der Arbeitsunfähigkeit alles zu unterlassen, was seine Genesung hinauszögern könnte.

Verstößt der Arbeitnehmer gegen diese vertragliche Nebenpflicht, so kann dies im Einzelfall – bei schwerwiegenden Verstößen u. U. sogar ohne vorherige Abmahnung – den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen.