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Arbeitszeitbetrug ist ein Grund für eine fristlose und außerordentliche Kündigung.

Ein schwerer Vertrauensbruch durch Arbeitszeitbetrug ist ein Ausnahmefall, in dem sich der Arbeitgeber fristlos von seinen Mitarbeitern trennen kann. Auch nach Ansicht der Rechtsprechung ist dem Arbeitgebner in derartigen Fällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten.

Eine vorherige Abmahnung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Dies gilt vor Allem in Unternehmen, in denen keine technischen Geräte zur Arbeitszeiterfassung eingesetzt werden. Denn hier spielt das Vertrauen eine ganz besondere Rolle. Missbraucht ein Arbeitnehmer dieses Vertrauen, bsw. in dem  er falsche Arbeitszeiten angibt, rechtfertigt das die fristlose Kündigung.

Dies gilt auch für Mitarbeiter, die besonderem Kündigungsschutz unterliegen und aufgrund von Schwerbehinderung oder einer langen Betriebszugehörigkeit eigentlich unkündbar wären. Nach Auffassung der Arbeitsgerichte steht beim Arbeitszeitbetrug auch eine lange Betriebszugehörigkeit der fristlosen Kündigung nicht entgegen.