Betriebsbedingte Kündigung
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung liegen die Gründe für die Kündigung im Bereich des Arbeitnehmers. So zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat oder über einen zumutbaren Zeitraum hinaus dauerhaft arbeitsunfähig ist.
Bei der betriebsbedingten Kündigung liegen die Kündigungsgründe auf der Seite des Arbeitgebers. Eine betriebsbedingte Kündigung basiert auf der Prognose, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr weiterbeschäftigen kann.
Diesem Wegfall des Beschäftigungsbedarfes müssen bestimmte inner- oder außerbetriebliche Ereignisse zu Grunde liegen.
Solche betrieblichen Erfordernisse können aus Auftrags- oder Umsatzrückgängen, Absatzproblemen, Rationalisierungsmaßnahmen, Betriebsstillegungen, Oursourcing-Maßnahmen und Ähnlichem resultieren.
Gerade in Zeiten konjunktureller Schwierigkeiten macht die betriebsbedingte Kündigung den Hauptteil der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigungen aus.
Aufgrund des ungleichen wirtschaftlichen Kräfteverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unterliegen die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung arbeitsrechtlich besonders hohen Anforderungen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in einem Verhältnis "struktureller Unterlegenheit" befindet. Der einzelne Arbeitnehmer ist typischerweise ungleich stärker auf sein Arbeitsverhältnis angewiesen als der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer.
Zu den zu berücksichtigenden Voraussetzungen gehört auch, dass der Arbeitgeber unter den für eine Kündigung in Frage kommenden Mitarbeitern eine Sozialauswahl durchzuführen hat.

