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Chancen

Eine Kündigung ist für die betroffenen Arbeitnehmer wirtschaftlich und persönlich oft ein schwerer Schlag.

Das Arbeitsverhältnis ist für Arbeitnehmer oft die einzige, regelmäßig die wichtigste Möglichkeit zur Erzielung von eigenen Einkünften. Zudem gehört der Verlust des Arbeitsplatzes zu den zehn am meisten belastenden Lebensereignissen. 

Im Anschluss an das Arbeitsverhältnis folgt im Regelfall der Bezug von Arbeitslosengeld. Wer nach nur einem Jahr keine Anschlussbeschäftigung findet, dem droht der Bezug des Arbeitslosengeldes II nach „Hartz IV“ mit einem Betrag von 345 € pro Monat.

Es ist aufgrund der nachhaltigen Konsequenzen daher mehr als eine Überlegung wert gegen die Kündigung des Arbeitsvertrages vorzugehen, und diese rechtlich überprüfen zu lassen.

In diesem Fall verbleibt als einzig verbindliche Chance meistens nur die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Am Ende eines solchen Kündigungsschutzprozesses steht für den Arbeitnehmer im Erfolgsfall entweder die Weiterbeschäftigung im Betrieb oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, im Optimalfall gegen Zahlung einer Abfindung.

Im Misserfolgserfall wird die angefochtene Kündigung vom Gericht als wirksam bestätigt.

Die Chancen, gegen die Kündigung erfolgreich vorgehen zu können oder eine Abfindung zu erreichen, richten sich nach der Art der ausgesprochenen Kündigung. Es bestehen für die verschiedenen Kündigungen jeweils unterschiedliche Wirksamkeitsvoraussetzungen. Näheres entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Übersichten.

Eines aber gilt:
Sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Kündigung vom Arbeitgeber nicht eingehalten worden, dann haben Sie im Grundsatz gute Karten in einem Kündigungsschutzprozess.

 

Anmerkung:
Die Ausführungen auf diesen Seiten ersetzen keine Rechtsberatung für den Einzelfall und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Obwohl sie nach bestem Wissen zusammengestellt sind, kann für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen werden.