Druckkündigung
Eine Druckkündigung liegt vor, wenn Dritte, wie z.B. Teile der Belegschaft, Geschäftspartner oder Kunden, mit schweren Sanktionen drohen (Kündigung, Auftragsverlust), sofern der Arbeitgeber einen bestimmten Arbeitnehmer nicht kündigt.
Diese Drucksituation kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung oder die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung ergeben.
Der Arbeitgeber darf dem Verlangen jedoch nicht ohne Weiteres nachgeben, sondern muss alles ihm Zumutbare versuchen, um den oder die Dritten von ihrem Verlangen abzubringen. Der Arbeitgeber muss sich also zuerst "vor den Arbeitnehmer stellen". Wenn der Arbeitgeber den Versuch versäumt, eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Drohenden und dem Arbeitnehmer herzustellen, dann ist die ausgesprochene Kündigung unter Umständen unwirksam.
Erst wenn die auszusprechende Kündigung das einzige in Betracht kommende Mittel ist, um schwere wirtschaftliche Schäden von dem Arbeitgeber abzuwenden, kann die Kündigung gerechtfertigt sein. Auch dies ist ein Ausfluss des Ultima-Ratio-Prinzips.

