Firmenausweis
Die unberechtigte Überlassung eines Firmenausweises an einen anderen (Z.B. gekündigten) Mitarbeiter rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Wenn ein Mitarbeiter seine elektronische Zugangsberechtigungskarte (Firmenausweis) einem Kollegen gibt, stellt dies einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Dies gilt erst Recht, wenn dem betroffenen Mitarbeiter gekündigt wurde. In einem Fall, den das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden hat, verschaffte sich ein gekündigter Mitarbeiter mit Hilfe einer geliehenen Karte nachts Zugang zu den Betriebsräumen seines ehemaligen Arbeitgebers und nahm Manipulationen an dem EDV-System vor.
Der eigentliche Inhaber des Firmenausweises hatte anlässlich des Erhalts eine Erklärung unterzeichnet, nach der die Karte nur von ihm selbst benutzt werden darf und vor dem Zugriff Dritter zu schützen ist und jeder Missbrauch disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben würde.
Der Arbeitgeber kündigte daraufhin nach Ansicht der Rechtsprechung zu Recht das Arbeitsverhältnis mit der Mitarbeiterin außerordentlich und hilfsweise ordentlich.

