Gefälschtes Zeugnis
Wer sich mit einem gefälschten Zeugnis bewirbt, der riskiert eine Kündigung, wenn dem Arbeitgeber die Täuschung nachträglich bekannt wird. Juristisch betrachtet kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht nur kündigen, sondern er kann das Arbeitsverhältnis anfechten. Damit wird das Arbeitsverhältnis rückwirkend aus der Welt geschafft als hätte es nie bestanden, was dem Arbeitnehmer eine noch schlechtere Position als im Fall der Kündigung verschafft. Im Fall der Kündigung hatte das Arbeitsverhältnis zumindest eine Zeit lang Bestand.
Die Rechtssprechung hat hierzu beispielsweise entschieden, dass der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) auch dann noch anfechten kann, wenn ihm die Täuschung erst nach einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von 8 ½ Jahren bekannt wird.
Gründe:
Nach Ansicht der Rechtsprechung stellt die Bewerbung mit einem gefälschten Zeugnis eine vorsätzliche arglistige Täuschung dar, ohne die das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen wäre.
Dem Arbeitgeber soll dann auch nach mehreren Jahren noch die Möglichkeit gegeben werden, sich vom Arbeitsverhältnis zu lösen. Denn seine rechtliche Situation ist nach wie vor beeinträchtigt. Der Arbeitgeber hat ein schützenswertes Interesse daran, dass die im Rahmen von Bewerbungen vorgelegten Zeugnisse die Qualifikation des Bewerbers wahrheitsgemäß wiedergeben. Nur dies ermöglicht einen fairen Vergleich der Bewerber untereinander. Zudem ist nicht auszuschließen, dass auch Außenstehende erfahren, dass der Arbeitgeber Mitarbeiter beschäftigt, die sich ihre Einstellung durch Vorlage gefälschter Zeugnisse erschlichen haben.

