Geschäftsschädigende Äußerungen
Wer seinen Arbeitgeber gegenüber Kunden oder der Öffentlichkeit der Wahrheit zuwider schlecht macht, kann damit einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung setzen. So zum Beispiel wenn ein Arbeitnehmer die unzutreffende Äußerung verbreitet, der Arbeitgeber sei pleite.
Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist auch gegeben, wenn der Arbeitnehmer Dritte Kollegen zur Schädigung des Arbeitgebers anstiftet.

