Geschenke
Nimmt ein Arbeitnehmer bsw. zu Weihnachten gegen ein Verbot des Arbeitgebers Geschenke an, so ist eine Kündigung gerechtfertigt. Dies gilt nicht für gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke (Taschenkalender, Kugelschreiber).

Nimmt ein Arbeitnehmer bsw. zu Weihnachten gegen ein Verbot des Arbeitgebers Geschenke an, so ist eine Kündigung gerechtfertigt. Dies gilt nicht für gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke (Taschenkalender, Kugelschreiber).