Intimes Verhältnis
Ein Recht zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wird angenommen, wenn ein älterer Arbeitnehmer oder ein Vorgesetzter ein Verhältnis mit einer Jugendlichen oder einer Auszubildenden anfängt und trotz erfolgter Abmahnung hieran festhält. Im Übrigen wird ein Verhältnis oder ein Büroflirt eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn dadurch die Arbeitsleistung, die betriebliche Zusammenarbeit oder - bei einem verheirateten Partner - allgemeine Anschauungen des Anstandes erheblich verletzt werden und hierdurch das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt wird. Im Regelfall muss vorab eine Abmahnung erfolgen.

