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Rechtsanwalt Phil Gabler (LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht) ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Gabler & Webers mit Sitz in Bielefeld.

Er hat sich in seiner Tätigkeit auf das Arbeitsrecht und die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen konzentriert und spezialisiert. 

Rechtsanwalt Phil Gabler wählte bereits während des Studiums der Rechtswissenschaft (Jura) an der Universität Bielefeld den Studienschwerpunkt Arbeitsrecht. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und des sich anschließenden Referendariats erlangte er in einem weiterführenden berufsbegleitenden Studium den Titel LL.M. (Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung / Master of Legal Advice and Litigation).

Schwerpunkt dieses weiterführenden Studiums war ebenfalls das Arbeitsrecht. Die Masterarbeit befasste sich mit einer Fragestellung aus dem Tarifvertragsrecht in Verbindung mit dem Tatsachenvergleich vor dem Arbeitsgericht.

Weiterhin absolvierte Rechtsanwalt Phil Gabler erfolgreich den Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht und führt den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht".

Seinen Tätigkeitsschwerpunkt vertieft Rechtsanwalt Phil Gabler in der „Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht“ sowie im „Forum Junge Anwaltschaft“ des Deutschen Anwaltvereins.

Zudem ist er Mitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (www.vdaa.de).