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Kosten

Rechtsstreitigkeiten sind teuer.

Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Sobald ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird, entstehen außerdem Rechtsanwaltsgebühren in nicht unerheblichem Maße. Dies gilt auch und vor allem, wenn es zu einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht kommt.

Im Arbeitsrecht gelten dabei zwei Besonderheiten:

Jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Prozesses (§ 12a ArbGG).

Dafür fallen Gerichtskosten für die klagende Partei nicht schon mit Erhebung der Klage an, sondern erst, wenn sich die Parteien in einem ersten „Gütetermin“ vor Gericht nicht durch einen Vergleich auf den Fortbestand oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen konnten, sondern der Rechtsstreit fortgesetzt wird.


Die entstehenden Anwaltsgebühren richten sich nach dem so genannten Streitwert. Im Kündigungsschutzprozess beträgt der Streitwert ein Vierteljahresgehalt des klagenden Arbeitnehmers. Daher erreicht der Streitwert schnell eine Größenordnung von  4.000 – 20.000 €. Daraus ergeben sich zwangsläufig hohe Anwaltsgebühren. In der nebenstehenden Kostenübersicht können Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten verschaffen. Der Einfachheit halber sind darin Urlaubs- und Weihnachtsgelder sowie ähnliche Zulagen nicht berücksichtigt. 

 

Aufgrund des hohen Kostenrisikos sollten Sie in Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt sehr genau prüfen, ob der angestrebte Erfolg im Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten steht. Gerade beim Kündigungsschutzprozess decken die erreichten Abfindungen, nach nur kurzem Bestand des Arbeitsverhältnisses, oft die entstandenen Kosten nicht oder übersteigen diese nur unwesentlich.


Ein erheblicher Vorteil ist es daher, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder Ihnen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe zusteht, da in diesem Fall die Kosten des Rechtsstreits ganz oder zum Teil getragen werden.  

 

Sollten Sie sich wegen der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung unsicher sein, bieten wir Ihnen zur Reduzierung Ihrers Kostenrisikos die Möglichkeit eines Kündigungschecks. Hier überprüfen wir die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und das Prozessrisiko eines möglichen Rechtsstreits.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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