Kosten
Rechtsstreitigkeiten sind teuer.
Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Sobald ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird, entstehen außerdem Rechtsanwaltsgebühren in nicht unerheblichem Maße. Dies gilt auch und vor allem, wenn es zu einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht kommt.
Im Arbeitsrecht gelten dabei zwei Besonderheiten:
Die entstehenden Anwaltsgebühren richten sich nach dem so genannten Streitwert. Im Kündigungsschutzprozess beträgt der Streitwert ein Vierteljahresgehalt des klagenden Arbeitnehmers. Daher erreicht der Streitwert schnell eine Größenordnung von 4.000 – 20.000 €. Daraus ergeben sich zwangsläufig hohe Anwaltsgebühren. In der nebenstehenden Kostenübersicht können Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten verschaffen. Der Einfachheit halber sind darin Urlaubs- und Weihnachtsgelder sowie ähnliche Zulagen nicht berücksichtigt.
Ein erheblicher Vorteil ist es daher, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder Ihnen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe zusteht, da in diesem Fall die Kosten des Rechtsstreits ganz oder zum Teil getragen werden.
Sollten Sie sich wegen der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung unsicher sein, bieten wir Ihnen zur Reduzierung Ihrers Kostenrisikos die Möglichkeit eines Kündigungschecks. Hier überprüfen wir die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und das Prozessrisiko eines möglichen Rechtsstreits.

