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Kostenübersicht

Hier finden Sie eine Übersicht über die im Falle einer Klage zu erwartenden Anwaltsgebühren. Bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches (bsw. über die Zahlung einer Abfindung) entstehen höhere Anwaltsgebühren als bei einem Urteil des Arbeitsgerichts.

Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber nicht im Wege eines Vergleiches einigen können, sondern die Klage durch Urteil entschieden werden muss, fallen zusätzliche Gerichtskosten an. Diese trägt der jeweilige Verlierer des Rechtsstreits.

Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Übersicht der durchschnittlich entstehenden Anwaltsgebühren. Abweichungen nach oben wie unten sind möglich. Die Angaben enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.

Bruttomonatsgehalt Anwaltskosten ohne Abschluss eines Vergleiches Anwaltskosten bei Abschluss eines Vergleiches
500 € 336 € 461 €
1.000 € 586 € 811 €
1.500 € 836 € 1.161 €
2.000 € 1.029 € 1.431 €
2.500 € 1.246 € 1.739 €
3.000 € 1.360 € 1.894 €
3.500 € 1.588 € 2.215 €
4.000 € 1.708 € 2.381 €
4.500 € 1.708 € 2.381 €
5.000 € 1.708 € 2.381 €
5.500 € 1.827 € 2.548 €
6.000 € 1.827 € 2.548 €
6.500 € 1.946 € 2.710 €
7.000 € 1.946 € 2.710 €