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Krankheitsbedingte Minderleistungen

 

Auch die krankheitsbedingte Minderleistung kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Eine Kündigung ist demnach dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit den für ihn vorgesehenen Arbeitsplatz nicht mehr in der ausreichenden Art und Weise ausfüllen kann und für ihn im Betrieb auch keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht.