home
 
 
 
Home

Kündigungsschutzklage

Wenn eine Kündigung unwirksam ist, dann muss die Kündigung gerichtlich geltend gemacht werden. Der gute Kündigungsschutz im Arbeitsrecht lässt sich nur über eine Klage beim Arbeitsgericht verwirklichen. Eine solche „Kündigungsschutzklage“ muss innerhalb von drei Wochen bei Gericht eingegangen sein.

Die Drei-Wochen-Frist gilt für alle schriftlichen Kündigungen, unabhängig davon, aus welchem Grund sie erfolgt sind und worauf der Arbeitnehmer den Schutz vor der Kündigung stützt.

Die Kündigungsschutzklage ist eine so genannte Feststellungsklage (§ 4 Satz 1 KSchG).

Der Arbeitnehmer will durch die Klage vom Gericht feststellen lassen, dass das Arbeitverhältnis mit seinem Arbeitgeber durch die ausgesprochene Kündigung nicht beendet wurde, sondern fortbesteht. Den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses kann das Gericht aber nur feststellen, wenn es dabei die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Kündigung untersucht.

Wenn der Arbeitnehmer mit seiner Klage Recht bekommt, der Klage also „stattgegeben wird“, dann stellt das Gericht fest, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weiterhin besteht, und es nicht durch irgendeinen Grund (vor allem nicht durch die Kündigung) beendet wurde.
 

Form und Verfahren  

Die Klageschrift muss in deutscher Sprache schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Dieses Schriftformerfordernis ist auch gewahrt, wenn die Klage per Telefax eingeht.

Die Kündigungsschutzklage kann auch vom Arbeitnehmer erhoben werden, hierfür ist kein Anwalt notwendig.
Die Klage wird entweder durch Einreichung einer Klageschrift bei Gericht innerhalb der Klagefrist erhoben; oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes erklärt. Bei der Geschäftstelle handelt es sich sozusagen um das „Sekretariat“ des Arbeitsgerichtes.

Die Adresse des für Sie zuständigen Arbeitsgerichtes lässt sich im Regelfall mit wenig Aufwand durch Google ermitteln. Die dreiwöchige Klagefrist ist im Übrigen auch gewahrt, wenn Sie die Klage beim falschen Arbeitsgericht einreichen. Der Rechtsstreit wird dann regelmäßig an das zuständige Gericht verwiesen.

Aufgrund der möglichen Fallstricke kann aber nur dazu geraten werden, die Klage von einem Rechtsanwalt erheben zu lassen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Es steht für Sie nichts Geringeres als Ihr Arbeitsverhältnis auf dem Spiel. Die Anwälte haben eigens für diese Zwecke eine jahrelange, zum Teil schmerzvolle Ausbildung über sich ergehen lassen müssen.