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Langzeiterkrankungen

 

Von einer kündigungsrelevanten Langzeiterkrankung ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer etwa 1 ½ Jahre arbeitsunfähig war und ein Ende der Erkrankung nicht abzusehen ist.

Ebenso genügt es, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist und in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer Prognose zu rechnen ist, die auf eine Arbeitsfähigkeit schließen lässt.