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Lohnpfändung

Eine starke Verschuldung und eine Vielzahl von Lohnpfändungen sind nur ausnahmsweise geeignete Kündigungsgründe. Lohnpfändungen können daher regelmäßig auch nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Eine solche ordentliche Kündigung erfordert regelmäßig eine vorausgehende Abmahnung.

Eine außerordentliche (oder gar fristlose) Kündigung wird demnach regelmäßig unwirksam sein.

Nach Ansicht der Rechtsprechung kann die Verschuldung eines in einer Vertrauensstellung beschäftigten Arbeitnehmers dann eine Kündigung rechtfertigen, wenn die Verschuldung in einer relativ kurzen Zeit zu einer Vielzahl von Lohnpfändungen führt und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer noch lange Zeit in ungeordneten finanziellen Verhältnissen leben wird.