home
 
 
 
Home

Lohnrückstände

Lohnrückstände berechtigen den Arbeitnehmer zur Kündigung.

Der Arbeitnehmer kann nach erfolgloser Abmahnung wegen unterbliebender Lohn- und Gehaltszahlungen außerordentlich kündigen, wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung entweder zeitlich oder dem Betrag nach erheblich in Verzug gekommen ist. Auch Rückstände mit kleineren Lohnbeträgen rechtfertigen die Arbeitnehmerkündigung, wenn der Arbeitgeber das Gehalt willkührlich und ohne Grund verweigert.