Mobbing
Wer systematisch das Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit von Mitarbeitern oder Kollegen durch Mobbing verletzt, kann außerordentlich entlassen werden. In Extremfällen sogar ohne vorherige Abmahnung. Wird der Betriebsfrieden nachhaltig durch Handlungen gestört, mit denen ein Arbeitnehmer das Ansehen eines Kollegen herabsetzen will, kommt die außerordentliche Kündigung in Betracht.

