Nebentätigkeit
Die Ausübung einer Nebentätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ist grundsätzlich erlaubt. Sie kann nur dann zu einem wichtigen Grund werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unerlaubte Konkurrenz macht, wenn sich die Arbeitsleistungen wegen der Nebentätigkeit erheblich verschlechtern oder wenn die Nebentätigkeit mit dem öffentlichen Ansehen des Arbeitgebers oder dem Gemeinwohl nicht zu vereinbaren ist.

