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Sonntag, 29. Oktober 2006 21:22 Alter: 5 Jahr(e)

BAG: Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

 

Schwerbehinderte Menschen, die in der 5-Tage-Woche arbeiten, haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

So ist es in  vor allem in § 125 SGB IX geregelt. Die Regelung im SGB IX beruht auf dem Gedanken, dass schwerbehinderte Menschen stärker belastet sind und deshalb eine längere Zeit benötigen, um sich von der Arbeit zu erholen.

Daher ist der Urlaub, den ein schwerbehindert Beschäftigter ohne seine Behinderung beanspruchen könnte, grundsätzlich um fünf Arbeitstage aufzustocken.

Die Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Gewährung von fünf Urlaubstagen zusätzlich zu dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Urlaub von 29 Tagen war daher - wie bereits in den Vorinstanzen - vor dem Neunten Senat erfolgreich. Der Arbeitgeber hatte sich geweigert, den Schwerbehindertenurlaub zusätzlich zu dem vertraglichen Urlaub zu gewähren. Er war der Auffassung, der Zusatzurlaub erhöhe nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub, der 24 Werktage in der 6-Tage-Woche oder 20 Arbeitstage in der 5-Tage-Woche beträgt. § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX enthält dafür jedoch keine Anhaltspunkte, so die Richter des Bundesarbeitsgericht.

Urteil: 9 AZR 669/05

Quelle: Bundearbeitsgericht, PM Nr. 64/06