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Freitag, 28. Juli 2006 12:43 Alter: 2 Jahr(e)

Kündigung wegen Surfens am Arbeitsplatz zulässig

Von: pzeh

Das Bundesarbeitsgericht hat sich erstmalig mit dem Problem des Surfens im Internet während der Arbeit zu befassen.

In einem ersten Grundsatzurteil hat sich das BAG grundsätzlich zur Zulässigkeit des Surfens am Arbeitsplatz geäußert. So hat das BAG entschieden, dass bei einer fehlenden ausdrücklichen Gestattung oder Duldung des Arbeitgebers die private Nutzung des Internets unzulässig ist. Es gibt keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf private Nutzung des Internets.

Nutzt der Arbeitnehmer ohne sichere und beweisbare Erlaubnis des Arbeitgebers das Internet zu privaten Zwecken, setzt er sich einer mit steigender Dauer erheblicher werdenden Gefahr einer Kündigung aus, ggf. sogar ohne Erfordernis einerarbeitsrechtlichen Abmahnung.

Es ist daher Vorsicht geboten. Das BAG ist mit seinem Urteil der weit verbreiteten Ansicht entgegengetreten, wonach das Surfen am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken als Kavaliersdelikt angesehen wird.

Und selbst wenn eine allgemeine Erlaubnis des Arbeitgebers vorliegt, bezieht sich diese regelmäßig ausschließlich auf die Pausen und nicht auf die Arbeitszeit.