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Dienstag, 21. Juli 2009 15:11 Alter: 1 Jahr(e)

DGB NRW: Nach Jobverlust ein Drittel direkt in Hartz IV

 

405.031 Menschen sind in Nordrhein-Westfalen bereits im ersten Halbjahr 2009 aus einer Erwerbstätigkeit heraus arbeitslos geworden. Fast 30 Prozent davon waren nach Berechnungen des DGB direkt auf Hartz IV angewiesen.

 

„Nach dem Jobverlust stürzt mittlerweile mehr als jeder Dritte ohne Zwischenstopp in der Arbeitslosenversicherung direkt ins Hartz IV-System ab“, so der DGB-NRW.

 

Viele Betroffene waren entweder gar nicht oder weniger als die geforderten 12 Monate in den letzten zwei Jahren sozialversichert, erklärte der DGB. Insbesondere befristet Beschäftigte und Leiharbeitskräfte können bei eintretender Arbeitslosigkeit die notwendigen Beitragszeiten oftmals nicht nachweisen. In keiner anderen Branche seien in den letzten Monaten so viele Arbeitsplätze abgebaut worden, wie in der Leiharbeit.

Absolut waren bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres 118.268 Erwerbstätige direkt nach dem Job-Verlust auf Hartz IV angewiesen. Darin seien auch Ein-Euro-Jobs und andere Formen öffentlich geförderter Beschäftigung enthalten. Doch auch diejenigen, die zuvor auf dem ersten Arbeitsmarkt sozialversichert beschäftigt waren, müssen nach Einschätzung von Guntram Schneider oftmals den direkten Absturz ins Hartz IV-System befürchten. Im ersten Halbjahr 2009 seien bereits 65.991 Erwerbstätige aus sozialversicherter Beschäftigung hilfebedürftig geworden. Dies entspricht einem Anteil von einem Fünftel derjenigen, die ihren Job verloren haben.

 

Die Sicherungslücken der Arbeitslosenversicherung sind nicht mehr zu übersehen, wenn viele Menschen bei eintretender Arbeitslosigkeit keine oder nur für kurze Zeit noch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und schnell auf staatliche Fürsorge verwiesen werden.

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Erwerbslose bislang mindestens 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben; vor der Hartz-Gesetzgebung betrug diese so genannte Rahmenfrist noch drei Jahre.

Der DGB fordert, die Rahmenfrist für die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I zu verlängern, um den Absturz in Hartz IV zu vermeiden. „Viele instabile und befristet Beschäftigte könnten von Hartz IV verschont werden, wenn die gültige zweijährige Rahmenfrist für die notwendigen Beitragszeiten zumindest um 6 Monate verlängert würde.“

Insgesamt waren nach Informationen des DGB in Nordrhein-Westfalen im Frühjahr dieses Jahres noch 1.138.990 erwerbsfähige Hilfeempfänger auf Hartz IV angewiesen. Damit zählten 6,4 % der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens im Alter von 15 bis 64 Jahre zu den Hartz IV-Empfängern.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund NRW

 

Pressemitteilung 072/09