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Sonntag, 5. Juli 2009 15:23 Alter: 1 Jahr(e)

Arbeitnehmer-Datenschutz gestärkt

 

Am 3. Juli 2009 wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 16/12011) in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/13657 unter dem Titel "Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" angenommen. Vorgesehen sind in § 32 BDSG n.F. insbesondere auch Regelungen, die einen besonderen Datenschutz gerade im Beschäftigungsverhältnis vermitteln sollen. Darüber wird hinaus ein Sonderkündigungsschutz zugunsten des Datenschutzbeauftragten eingeführt. (tb)