Freitag, 15. September 2006 18:26 Alter: 2 Jahr(e)
Kündigung gegen "Mobber" wirksam
Massive Beleidungen rechtfertigen die fristlose Kündigung. Das Berliner Arbeitsgericht wies die Klage eines 47-jährigen Mitarbeiters der Berliner Wasserbetriebe ab, der einen Kollegen wegen dessen polnischer Abstammung über Jahre hinweg nahezu täglich mit beleidigenden und volksverhetzenden Äußerungen herabgewürdigt hatte. Erst als sich der diskriminierte Kollege an den Personalrat wandte, erfuhr der Arbeitgeber von den Vorfällen. Es sei ihr nicht zuzumuten, einen Menschen zu beschäftigen, der ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trägt, so die Richter.
Az.: 96 Ca 23147/05
Quelle: Süddeutsche Zeitung, PM Landesarbeitsgericht Berlin

