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Donnerstag, 27. Juli 2006 13:41 Alter: 2 Jahr(e)

Bonuspunkte von Vielfliegern verbleiben beim Arbeitgeber

 

(Bundesarbeitsgericht, Startet den Datei-DownloadUrteil vom 11. April 2006 – 9 AZR 500/05)

Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer untersagen, seine Miles & More Bonuspunkte zu privaten Zwecken zu nutzen. Der Arbeitgeber kann vielmehr verlangen, dass der Arbeitnehmer die im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gesammelten Bonuspunkte zur Bezahlung von Dienstflügen einsetzt.

Das BAG hat dabei entscheiden, dass die Sondervorteile aus dem Miles-and-More-Programm stehen nach § 667 2. Alt. BGB dem Arbeitgeber als Auftraggeber zu. Demjenigen, für dessen Rechnung und damit auch auf dessen Kosten ein anderer Geschäfte führt, gebühren die gesamten Vorteile aus dem Geschäft.

(Quelle: BAG PM Nr. 23/06)