Freitag, 14. Juli 2006 13:49 Alter: 2 Jahr(e)
Außerordentliche Kündigung nach Skiurlaub
Außerordentliche Kündigung nach Skiurlaub während einer Arbeitsunfähigkeit rechtmäßig
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. März 2006 – 2 AZR 53/05)
Ein Arbeitnehmer während seiner längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer Hirnhautentzündung trotz erkannter Krankheitssymptome im Hochgebirge Ski läuft, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in so erheblicher Weise, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626 BGB fristlos kündigen kann.
Quelle: BAG PM Nr. 16/06

