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Samstag, 12. August 2006 15:35 Alter: 2 Jahr(e)

Neuer Existenzgründungs - zuschuss ("ICH-AG")

 

Nach Auslaufen der Existenzförderung von Ich-AGs zum 30. Juni 2006 wurde zum 1. August ein neuer Gründungszuschuss eingeführt. Dieser ersetzt die Ich-AG-Förderung sowie das Überbrückungsgeld. Der Gründungszuschuss soll arbeitslose Menschen beim Einstieg in eine erfolgreiche und nachhaltige Selbstständigkeit unterstützen.
 
Die Neuregelung sieht vor, Gründern zunächst einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes I für neun Monate zu geben. Dies dient zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro gezahlt. So können sich Gründer freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen absichern.
 
Für die folgenden sechs Monate wird nur noch die Pauschale für Sozialversicherung gezahlt. Damit wird die Bundesregierung vor allem den Bedürfnissen des neuen Potenzials an Gründern gerecht, die durch die "Ich-AG" erschlossen wurden. Insgesamt beträgt die Förderung damit 15 Monate. Spätestens dann muss der Gründer auf eigenen Füßen stehen.

Es wird nur gefördert, wer noch einen Anspruch auf mindestens 3 Monate Arbeitslosengeld I hat.

Quelle: www.bundesregierung.de