Europäischer Gerichtshof verwirft Kündigung wegen Ehebruchs
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht den Schutz des Privatlebens verletzt / Katholischer Organist hatte seine Frau verlassen
Angestellte der katholischen Kirche, die ihre Ehepartner verlassen, sind künftig deutlich besser vor Kündigungen wegen Ehebruchs geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der EGMR über die Kündigung eines katholischen Chorleiters und Organisten aus Essen zu entscheiden, der seine Frau verlassen hatte. Die Straßburger Richter gaben dem Organisten recht. Er hatte sich von seiner Frau getrennt und - noch verheiratet - eine neue Beziehung begonnen. Als die neue Lebensgefährtin ein Kind erwartete, warf ihm die Kirchenleitung Ehebruch vor und kündigte ihm wegen Verstoßes gegen die Grundordnung der katholischen Kirche.
Der EGMR kassierte nun die von der katholischen Kirche ausgesprochenen Kündigung. Die Richter stellten fest, dass die Kündigung das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Wer einen Arbeitsvertrag mit der Kirche unterschreibe, verspreche damit nicht automatisch, im Fall einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. (Az: 1620/03)
Zwar stellt der Gerichtshof die Befugnis der Kirchen nicht grundsätzlich in Frage, ihren Mitarbeitern eine besondere Loyalität in ihrem Privatleben abzuverlangen - auch bei der ehelichen Treue. Die von der katholischen geforderte Pflicht zur ehelichen Treue stehe nicht grundsätzlich im Widerspruch zur Rechtsordnung.
Allerdings verlangt Straßburg nun von den deutschen Arbeitsgerichten, im Einzelfall die Interessen beider Seiten abzuwägen. Gegen die Kündigung des Organisten sprach, dass er wegen seines Alters und seiner besonderen Qualifikation kaum Aussichten auf eine andere Arbeit hatte. Zudem spielte sich sein Fall nicht vor den Augen der Öffentlichkeit ab und ließ damit keinen Glaubwürdigkeitsverlust der katholischen Kirche befürchten.
Die Pressemitteilung des EGMR mit der Zusammenfassung des Urteils findet sich hier.

