Sonntag, 22. Oktober 2006 19:27 Alter: 2 Jahr(e)
Keine Kündigung wegen Überstunden - Verweigerung
Hessisches Landesarbeitsgericht:
Will ein Arbeitnehmer, der kurzfristig zu Überstunden herangezogen werden soll, diese nicht leisten, so darf ihm deswegen nicht fristlos gekündigt werden
Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Im konkreten Fall hatte sich eine Frau unter Hinweis auf ihr kleines Kind, das sie zu Hause zu versorgen habe, geweigert, wenige Stunden zuvor angeordnete Überstunden abzuleisten. Daraufhin wurde ihr
fristlos gekündigt.
Zu Unrecht, wie die Richter befanden. Zwar dürfe der Arbeitgeber Mehrarbeit anordnen. Dies sei aber, sofern keine wirklich dringenden betrieblichen Interessen dagegen stehen, nur mit einer angemessenen Ankündigungsfrist möglich.
Az: 3 Sa 2222/04

