Freitag, 28. Juli 2006 13:38 Alter: 2 Jahr(e)
Gesetzlicher Mindesturlaub darf nicht finanziell abgegolten werden
Der in der Arbeitszeitrichtlinie vorgeschriebene bezahlte Mindesturlaub von vier Wochen im Jahr darf außer im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Entschädigung ersetzt werden. Anderenfalls würde ein unzulässiger Anreiz für die Arbeitnehmer geschaffen, auf ihren Erholungsurlaub zu verzichten. Das gilt auch, wenn die finanzielle Abgeltung des Mindesturlaubs vertraglich vereinbart ist.
Quelle: EuGH PM Nr.32 vom 6.4.2006

