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Offenbarungseid

Die Ableistung des Offenbarungseides (jetzt: eidesstattliche Versicherung) kann arbeitsrechtlich regelmäßig nur bei leitenden Angestellen oder solchen Angestellten, die  Geldgeschäfte für den Arbeitgeber abwickeln (Bankkassierer usw.) eine Kündigung rechtfertigen.