Offenbarungseid
Die Ableistung des Offenbarungseides (jetzt: eidesstattliche Versicherung) kann arbeitsrechtlich regelmäßig nur bei leitenden Angestellen oder solchen Angestellten, die Geldgeschäfte für den Arbeitgeber abwickeln (Bankkassierer usw.) eine Kündigung rechtfertigen.

