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Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Paket auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen gewährt.

Und selbst wenn dies der Fall ist, sollten Sie eine genaue Einzelfallprüfung vornehmen, ob auch Ihr konkreter Arbeitsrechtsfall davon erfasst ist. Denn oft besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz, und eine Vielzahl von Klauseln höhlen Ihren Rechtsschutz zugunsten der Versicherung aus.

Wichtig:
Sie sollten vorab mit Ihrem Rechtsanwalt klären, ob dieser die Auseinandersetzung mit der Versicherung und die Klärung des Versicherungsschutzes übernimmt. Dies ist nach der Rechtslage eigentlich Sache des Mandanten, denn dieser und nicht die Rechtsschutzversicherung ist Vertragspartner des Anwalts.

 

Nach der Lage des Gesetzes ist der Rechtsanwalt außerdem gehalten, für seinen Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung Anwaltsgebühren geltend zu machen. Auch hierzu sollten Sie Ihren Anwalt im eigenen Interesse befragen.

 

Informationen zum Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherungen können Sie dem exemplarischen Muster für Allgemeine Rechtsschutzbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entnehmen.