Schulden
Schulden des Arbeitnehmers sind seine Privatsache und haben keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen auf das Arbeitverhältnisses.
Dies gilt auch für Arbeitnehmer in einer so genannten Vertrauensstellung. Hier hält das Bundesarbeitsgericht eine personenbedingte Kündigung aber dann für möglich, wenn die Schulden nicht durch eine Notlage entstanden sind, wenn sie innerhalb relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führen und sich aus der Art und Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer vermutlich noch längere Zeit finanziell in ungeordneten Verhältnissen leben wird. Bei einem Vertrauensverhältnis muss die Möglichkeit des Zugriffs auf das Vermögen des Arbeitgebers hinzukommen.

