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Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft rechtfertigt eine Kündigung unter keinem denkbaren arbeitsrechtlichen Aspekt. Für Schwangere gilt zudem der besondere Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes. Hier ergibt sich bereits aus § 9 MuSchG, dass das Bestehen einer Schwangerschaft ein Hindernis für eine Kündigung ist.