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Schwarzarbeit

Wenn während der Arbeitszeit Schwarzarbeit ausgeübt wird, dann kann dies eine Kündigung rechtfertigen.

Wenn die Schwarzarbeit außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt wird, dann wird eine Kündigung regeläßig unwirksam sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber durch die Aufträge Konkurrenz macht.