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Sozialversicherungsfreiheit

Der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit für Studenten, die nach den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sozialversicherungsfrei arbeiten können, ist kein Kündigungsgrund.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Sozialversicherungsfreiheit keine persönliche Eigenschaft des Arbeitnehmers sein muss. Die Sozialversicherungsfreiheit stellt für die geschuldete Arbeitsleistung arbeitsrechtlich kein notwendiges Eignungsmerkmal dar.