Unpünktlichkeit
Die Unpünktlichkeit eines Mitarbeiters stellt eine Verletzung der im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten dar. Der Arbeitgeber muss dies nicht dulden.
Dauernde Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers kann daher, nach vorheriger Abmahnung, eine Kündigung rechtfertigen. Ein einmaliges Verschlafen rechtfertigt noch keine Kündigung. Maßgeblich ist, dass der Mitarbeiter wiederholt gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt und der gesamte Betriebsablauf durch die Verspätungen empfindlich beeinträchtigt wird.

