Verlust der Fahrerlaubnis
Bei einem Kraftfahrer kann der dauerhafte Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis einen außerordentlichen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Der Verlust des Führerscheins führt zu einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Ohne die Fahrerlaubnis kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht weiter einsetzen, daher ist dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis nicht mehr zuzumuten.
Etwas Anderes kann gelten, wenn der Entzug lediglich kurzfristiger Natur ist. Dann ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Umständen arbeitsrechtlich unverhältnismäßig.

