home
 
 
 
Home

Verletzung des Wettbewerbsverbotes

Der Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot stellt einen Kündigungsgrund dar, der unter Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Denn der Arbeitnehmer ist während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, sich jeder Konkurrenztätigkeit gegenüber seinem Arbeitgeber zu enthalten.

Wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses auch für einen Konkurrenten arbeitet, oder betreibt er eine eigene Konkurrenzfirma, so stellt dies in der Regel einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Eine Abmahnung ist im Regelfall entbehrlich.

So ist es bsw. einer Krankenschwester nicht erlaubt, Patienten für die von ihr als Heilpraktikerin betriebene Praxis abzuwerben.