Zeugnisanspruch
Dies gilt auch im Fall der Kündigung.
Das Arbeitszeugnis muss Auskunft geben über Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit und auf Wunsch des Arbeitnehmers auch über seine Leistungen und die Führung seiner Tätigkeit.
Daher wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden.
Bei einem einfachen Zeugnis hat der Arbeitgeber lediglich die Art und Dauer der Beschäftigung zu bescheinigen, nicht jedoch den Grund oder die Art der Beendigung.
Ein qualifiziertes Zeugnis beinhaltet zusätzlich zu den Feststellungen über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Aussagen über Leistungen und Führung des Arbeitnehmers während des Beschäftigungsverhältnisses.
Dabei hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, um ihm den weiteren beruflichen Weg nicht zu erschweren. Aus diesem Grund klingen Zeugnisse für ungeübte Leser durchweg positiv. Der Teufel steckt im Detaill und in den manchmal spitzfindigen Abweichungen in den Formulierungen.
Die Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers enthält regelmäßig Angaben über
- die Leistungsbereitschaft,
- die Arbeitsbefähigung
- und Arbeitsweise des Arbeitnehmers.
Der Begriff der Führung betrifft das Sozialverhalten des Arbeitnehmers gegenüber seinen
- Kollegen,
- Vorgesetzten und
- Dritten.
Wenn Sie Zweifel an der Formulierung Ihres Zeugnisses haben, lassen Sie dieses von einem Anwalt oder einer anderen sachkundigen Stelle prüfen!
Auch wenn ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss, ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, ein Zeugnis mit einer durchschnittlichen Note zu erstellen. Wenn der Arbeitnehmer eine bessere als eine durchschnittliche Leistung erreichen will, dann trägt der Arbeitnehmer die Beweislast für alle überdurchschnittlichen Leistungen.

